Firmenzulassung: Welche Rechtsformen werden unterstützt?
Bei einer Firmenzulassung wird ein Fahrzeug auf eine juristische Person oder ein im Register eingetragenes Unternehmen zugelassen. Damit die Zulassung digital verarbeitet werden kann, muss das Unternehmen in einem offiziellen Register geführt werden.
Folgende Register werden aktuell unterstützt:
- HRA – Handelsregister Abteilung A (z. B. OHG, KG, eingetragene Kaufleute)
- HRB – Handelsregister Abteilung B (z. B. GmbH, UG, AG)
- VR – Vereinsregister (eingetragene Vereine)
- GnR – Genossenschaftsregister (eingetragene Genossenschaften)
- PR – Partnerschaftsregister (z. B. Partnerschaftsgesellschaften von Freiberuflern)
Typische Unternehmen oder Organisationen, die in diesen Registern geführt werden können, sind zum Beispiel:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- UG (haftungsbeschränkt)
- AG (Aktiengesellschaft)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- eingetragene Vereine (e.V.)
- eingetragene Genossenschaften (eG)
- Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
Einzelunternehmen und eingetragene Kaufleute (e.K. / e.Kfm. / e.Kfr) stellen einen Sonderfall dar. Wenn diese nicht im Handelsregister eingetragen sind, kann ein Fahrzeug bei der Online-Zulassung aktuell nur privat auf die Privatadresse des Inhabers zugelassen werden.
Eine Zulassung auf die Betriebsstätte des Einzelunternehmens ist derzeit in der Regel nur direkt bei der lokalen Zulassungsstelle möglich.